Antrag Sperrzeitverkürzung im Gaststättengewerbe
Seit einiger Zeit ist neben der vorübergehenden Anzeige des Betriebs eines Gaststättengewerbe gemäß § 6 HGastG auch eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen. Gemäß Gaststättengesetz beginnt die Sperrzeit um 24.00 Uhr. Für Veranstaltungen nach 24.00 Uhr ist eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Was ändert sich ab 01.01.2024 für die Antragsteller?