Lebensende

Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am 3. auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen.

Verstirbt eine Person in einer öffentlichen Anstalt oder Einrichtung (Krankenhaus, Seniorenwohnheim), so wird der Sterbefall durch die Anstalt oder Einrichtung dem Standesamt angezeigt. Die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen sind von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut zu besorgen. Bei Personen, die in ihrer Wohnung verstorben sind, beauftragen die Angehörigen in der Regel ein Bestattungsinstitut. Dieses Institut kümmert sich dann um die erforderlichen Unterlagen und zeigt den Sterbefall beim Standesamt an. Die Angehörigen können die Erledigung der Formalitäten auch selbst übernehmen.

Nach der Anzeige und der Vorlage der entsprechenden Unterlagen kann dann die Beurkundung des Sterbefalls erfolgen.

Was benötigen wir?

Ledige Personen

Verheiratete/Verpartnerte Personen

Verwitwete Personen

Geschiedene Personen

Weiterhin sind ein Nachweis über den letzten Wohnsitz sowie eine ärztliche Bescheinigung über den Tod vorzulegen. Falls vorhanden, legen Sie bitte Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der verstorbenen Person vor. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Wie erhalte ich die Sterbeurkunde des Verstorbenen?

Die Sterbeurkunde erhalten Sie hier. Um unseren Online-Service nutzen zu können, muss der Sterbefall in Hofbieber eingetreten bzw. beim Standesamt Hofbieber beurkundet worden sein.

Welche Friedhöfe gibt es?

Die Gemeinde Hofbieber unterhält derzeit 9 Friedhöfe:

  • Friedhof Hofbieber
  • Friedhof Elters
  • Friedhof Kleinsassen
  • Friedhof Langenberg
  • Friedhof Langenbieber
  • Friedhof Niederbieber
  • Friedhof Obernüst
  • Friedhof Schwarzbach
  • Friedhof Wiesen/Traisbach

Die Friedhofsverwaltung ist in den Räumen des Ordnungsamtes/Bürgerbüro integriert und berät Sie in allen Friedhofs- und Grabangelegenheiten der Gemeinde Hofbieber.

Ansprechpartner Lebensende

Lioba Vogler

Verwaltungsfachwirtin/Standesbeamtin
Abteilungsleiterin Standesamt, Ordnungsamt und Bürgerbüro

  • Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde
  • Aufgaben nach dem Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • allgemeine Ordnungsverwaltung
  • Wahlen
  • Standesamt
06657/987 - 1301
lioba.vogler@hofbieber.de

Carolin Möller

Verwaltungsangestellte

  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Friedhofverwaltung
  • Fundsachen
  • Durchführung von Sammlungen
  • Ausstellung von Fischereischeinen
06657/987 - 1303
carolin.moeller@hofbieber.de