Heirat & Partnerschaft

Sie haben Ihren Lebenspartner gefunden und möchten mit diesem auch vor den Traualtar treten? Nachfolgend finden Sie alle Voraussetzungen, Fristen und Möglichkeiten für Ihre standesamtliche Trauung in Hofbieber.

Bevor Sie heiraten können, muss die Eheschließung angemeldet werden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt. Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen. Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Was sind die Voraussetzungen für eine standesamtliche Hochzeit?

Bevor Sie sich Ihr Ja-Wort geben, muss die Eheschließung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden.

  • Sie wird vom Standesamt Hofbieber entgegen genommen, wenn eine/r der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Hofbieber hat.
  • Wenn Sie beide nicht in Hofbieber wohnen, aber trotzdem gern hier heiraten möchten, melden Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an.

Sollte eine/r der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt in Hofbieber vorsprechen können, so benötigen wir eine Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung. Diese muss ausgefüllt und unterschrieben von einer/m der Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung mitgebracht werden.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung. Diesen können Sie telefonisch oder online vereinbaren. Die Anmeldung gilt sechs Monate, d.h. Sie können innerhalb von sechs Monaten Heiraten, sofern nicht Ihre Urkunden eine kürzere Gültigkeit aufweisen. 

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Sollte keines der beiden nachfolgenden Beispiele auf Sie zutreffen, möchten wir Sie bitten, einen Termin mit unserem Standesamt zu vereinbaren.

 

Sie sind deutsche/r Staatsangehörige, ledig, wohnhaft in Hofbieber, geboren in einer anderen deutschen Stadt:

 

Sie sind deutsche/r Staatsangehörige, geschieden (Eheschließung war in Hofbieber), wohnhaft in Hofbieber, geboren in einer anderen deutschen Stadt:

 

Wohnt ein/e Beteiligte/r nicht in Hofbieber benötigen wir auch eine erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) mit Angaben zum Familienstand und ggf. Religionszugehörigkeit.

Wo kann ich in Hofbieber standesamtlich heiraten?

Sie können in Hofbieber in der Gemeindeverwaltung/Gemeindezentrum, im Schloss Bieberstein, im Seminarhotel Fohlenweide und in der Hochzeitslocation Biebertal heiraten.

Ansprechpartner Heiraten & Partnerschaft

Lioba Vogler

Verwaltungsfachwirtin/Standesbeamtin
Abteilungsleiterin Standesamt, Ordnungsamt und Bürgerbüro

  • Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde
  • Aufgaben nach dem Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • allgemeine Ordnungsverwaltung
  • Wahlen
  • Standesamt
06657/987 - 1301
lioba.vogler@hofbieber.de