Grundstücksabgaben

Ihr Konto für sämtliche gemeindliche Abgaben wird in der Gemeindekasse geführt. Rückfragen zu Änderungen der Bankverbindungen, Fragen zu Abbuchungen, Zahlungsrückstände, Fälligkeiten u. ä. können mit den Mitarbeitern der Gemeindekasse geklärt werden. Im Zuge der Abwicklung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs wird die Erteilung eines SEPA-Mandats empfohlen.

Grundstücksanschlusskosten

Erschließungsbeitrag

Erschließungsbeiträge sind Beiträge für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Hofbieber (Erschließungsbeitragssatzung).

Mit der Fertigstellung einer Maßnahme entsteht die Beitragspflicht. Die Gemeinde trägt 10% des beitragsfähigen Aufwands. 90 % des umlagefähigen Aufwands wird auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Fläche verteilt und nach Nutzung und Veranlagungsfläche verteilt. Die Gemeinde kann Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags ab Beginn der Maßnahme verlangen.

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Ansprechpartner Grundstücksabgaben und Grundstücksanschlusskosten

Rüdiger Ratz

Fachbereichsleiter Steueramt/IT

  • Erschließungs- und Straßenbeiträge
  • Abwasser- und Wasserbeiträge
  • Widerspruchsbearbeitung
  • Projektbearbeitung
  • Breitbanderschließung
06657/987 - 1201
ruediger.ratz@hofbieber.de

Nicole Kluge

Verwaltungsangestellte

  • Steuern und Gebühren
  • Klärgrubenentleerung
  • Wasserzählerablesung
  • Grundbesitzabgaben
  • Gesplittete Abwassergebühr
06657/987-1202
nicole.kluge@hofbieber.de