Grundstücksabgaben - Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer für im Inland liegende Grundstücke. Die Gemeinde Hofbieber erhebt sie entsprechend der Festlegungen des Finanzamt Fulda für die im Gemeindegebiet gelegenen Grundstücke.

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

Wer ist abgabenpflichtig?

Der Grundstückseigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft. Hier ist entweder eine Person als Bescheidempfänger zu benennen oder es wird eine Gesamtschuldnerschaft hinterlegt und alle Miteigentümer erhalten einen gleichlautenden Bescheid. Die dann ausgewiesenen Forderungen sind selbstverständlich nur einmal zu bezahlen.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Die Grundsteuer-Festsetzung erfolgt unter Anwendung eines Hebesatzes auf den vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der Einheitswert-Feststellung festgesetzten Grundsteuer-Messbetrag:

Hebesatz Grundsteuer A = 455 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B = 495 v.H.

Messbetrag x Hebesatz = Grundsteuer-Jahresbetrag

Wie erfolgt die Grundsteuerfestsetzung?

Am Jahresanfang erhalten alle Grundsteuereigentümer einen Jahres-Abgabenbescheid. Hier wird u.a. die Grundsteuer festgesetzt.

Wann ist die Grundsteuer fällig?

Die Grundsteuer ist grundsätzlich vierteljährlich zu zahlen. Eine Umstellung des laufend wiederkehrenden Zahlungsintervalls (jährliche Zahlung) muss schriftlich erfolgen.

Die berechnete Grundsteuer ist unter Einhaltung der angegebenen Frist auf Ihrem Grundstücksabgabenbescheid zu entrichten. Der Grundstücksabgabenbescheid ist so lange gültig, bis ein neuer Bescheid ergeht.

Was muss ich tun, wenn sich ein Guthaben ergibt?

Sollte sich ein Guthaben ergeben, (Gutschriften sind gekennzeichnet durch ein Minuszeichen), benötigen wir ein Schreiben oder eine Mail mit der Angabe von Kassenzeichen und Bankverbindung, um die Erstattung ggf. vornehmen zu können.

Ein zu erstattendes Guthaben ergibt sich nur dann, wenn Sie alle Fälligkeiten aus früheren Grundstücksabgabenbescheiden vollständig gezahlt haben.

Erhalten wir keine Nachricht und es gibt offene Fälligkeitstermine zu demselben Kassenzeichen, werden wir Guthaben damit verrechnen. Das Aufrechnen mit anderen offenen Forderungen der Gemeinde Hofbieber ist ebenfalls vorbehalten.

Wie kann ich der Grundsteuerfestsetzung widersprechen?

Bei Einwendungen gegen die Höhe der Grundsteuer-Schuld wenden Sie sich bitte an die Bewertungsstelle beim Finanzamt Fulda. Eines zusätzlichen Widerspruchs gegen den Grundsteuer-Bescheid der Gemeinde Hofbieber bedarf es nicht.

Ansprechpartner Grundstücksabgaben

Nicole Kluge

Verwaltungsangestellte

  • Steuern und Gebühren
  • Klärgrubenentleerung
  • Wasserzählerablesung
  • Grundbesitzabgaben
  • Gesplittete Abwassergebühr
06657/987-1202
nicole.kluge@hofbieber.de