Gewerbeanmeldung
Anzeigepflichtige Personen sind:
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
- Einzelgewerbetreibende in Personengesellschaften (GbR, OHG, KG - jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter und Kommanditisten mit Geschäftsführungsbefugnis)
- juristische Personen (Anzeige erfolgt durch gesetzlichen Vertreter)
Für die Gewerbeanmeldung wird benötigt:
- Antrag zur Gewerbe-Anmeldung
- Beiblatt zur Gewerbemeldung
- Personalausweis/Reisepass
- ggf. Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag
- im Vertretungsfall Vertretungsvollmacht
Für die Anmeldung eines Gewerbes empfiehlt es sich, vorab Kontakt zu einem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen bzw. einen Termin zu vereinbaren.
Gewerbeanmeldungen sind gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Gebühr beträgt je Gewerbeanmeldung 36 €.
Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der gewerblichen Tätigkeit erfordern eine Ummeldung.
Für die Gewerbeummeldung wird benötigt:
- Antrag zur Gewerbe-Ummeldung
- Beiblatt zur Gewerbeanmeldung
- Personalausweis/Reisepass
- ggf. Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag
- im Vertretungsfall Vertretungsvollmacht
Für die Ummeldung eines Gewerbes empfiehlt es sich, vorab Kontakt zu einem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen bzw. einen Termin zu vereinbaren.
Gewerbeummeldungen sind gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Gebühr beträgt je Gewerbeummeldung 36 €.
Bei mehreren Geschäftsführern ist zusätzlich ein Beiblatt zur Gewerbemeldung auszufüllen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG).
Gewerbeabmeldung
Die Abmeldung eines Gewerbebetriebes ist erforderlich bei einer vollständigen und dauerhaften Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie bei der Betriebsverlegung in einen anderen Meldebezirk.
Für die Gewerbeabmeldung wird benötigt:
- Antrag zur Gewerbe-Abmeldung
- Beiblatt zur Gewerbeanmeldung
- Personalausweis/Reisepass
- ggf. Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag
- im Vertretungsfall Vertretungsvollmacht
Für die Abmeldung eines Gewerbes empfiehlt es sich, vorab Kontakt zu einem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen bzw. einen Termin zu vereinbaren.
Gewerbeabmeldungen sind gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Gebühr beträgt je Gewerbeabmeldung 36 €.
Bei mehreren Geschäftsführern ist zusätzlich ein Beiblatt zur Gewerbemeldung auszufüllen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG).
Unternehmensgründung
Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit eröffnen sich große finanzielle und ideelle Chancen. Je besser man im Vorfeld über die wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen informiert ist, desto einfacher lassen sich diese Chancen realisieren.
Einen ausführlichen Überblick zur Selbständigkeit - im Allgemeinen und aus steuerlicher Sicht - finden Sie über diesen weiterführenden Link des Hessischen Ministeriums der Finanzen: