Gewerbean-, um- und abmeldung

Gewerbeanmeldung

Anzeigepflichtige Personen sind:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Einzelgewerbetreibende in Personengesellschaften (GbR, OHG, KG - jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter und Kommanditisten mit Geschäftsführungsbefugnis) 
  • juristische Personen (Anzeige erfolgt durch gesetzlichen Vertreter)

Für die Gewerbeanmeldung wird benötigt:

Für die Anmeldung eines Gewerbes empfiehlt es sich, vorab Kontakt zu einem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen bzw. einen Termin zu vereinbaren.

Gewerbeanmeldungen sind gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in der jeweils gültigen Fassung.

Die Gebühr beträgt je Gewerbeanmeldung 36 €.

Gewerbeummeldung

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der gewerblichen Tätigkeit erfordern eine Ummeldung.

Für die Gewerbeummeldung wird benötigt:

Für die Ummeldung eines Gewerbes empfiehlt es sich, vorab Kontakt zu einem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen bzw. einen Termin zu vereinbaren.

Gewerbeummeldungen sind gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in der jeweils gültigen Fassung.

Die Gebühr beträgt je Gewerbeummeldung 36 €.

Bei mehreren Geschäftsführern ist zusätzlich ein Beiblatt zur Gewerbemeldung auszufüllen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG).

Gewerbeabmeldung

Die Abmeldung eines Gewerbebetriebes ist erforderlich bei einer vollständigen und dauerhaften Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie bei der Betriebsverlegung in einen anderen Meldebezirk.

Für die Gewerbeabmeldung wird benötigt:

Für die Abmeldung eines Gewerbes empfiehlt es sich, vorab Kontakt zu einem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen bzw. einen Termin zu vereinbaren.

Gewerbeabmeldungen sind gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in der jeweils gültigen Fassung.

Die Gebühr beträgt je Gewerbeabmeldung 36 €.

Bei mehreren Geschäftsführern ist zusätzlich ein Beiblatt zur Gewerbemeldung auszufüllen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG).

Unternehmensgründung

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit eröffnen sich große finanzielle und ideelle Chancen. Je besser man im Vorfeld über die wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen informiert ist, desto einfacher lassen sich diese Chancen realisieren.

Einen ausführlichen Überblick zur Selbständigkeit - im Allgemeinen und aus steuerlicher Sicht - finden Sie über diesen weiterführenden Link des Hessischen Ministeriums der Finanzen:

Unternehmensgründung

 

Ansprechpartner Gewerbeangelegenheiten

Lioba Vogler

Verwaltungsfachwirtin/Standesbeamtin
Abteilungsleiterin Standesamt, Ordnungsamt und Bürgerbüro

  • Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde
  • Aufgaben nach dem Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • allgemeine Ordnungsverwaltung
  • Wahlen
  • Standesamt
06657/987 - 1301
lioba.vogler@hofbieber.de

Joachim Sauerbier

Abteilungsleiter Gemeindekasse/
Geschäftsführer Freibad Bieberstein

  • Überwachung und Bearbeitung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen
  • Finanzbuchhaltung 
  • Kreditbeschaffung
  • Gewerbesteuer
06657/987-1651
joachim.sauerbier@hofbieber.de