Wohnsitz anmelden/ummelden
Wenn Sie aus einer anderen Stadt/Gemeinde oder dem Ausland eine Wohnung in Hofbieber beziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden. Wenn Sie innerhalb von der Gemeinde Hofbieber umziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro ummelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen. Die Hauptwohnung (erster Wohnsitz) ist in der Stadt/Gemeinde anzumelden, in der man sich überwiegend aufhält. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Bundesgebiet. Auch hierfür besteht Meldepflicht.
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung/Ummeldung telefonisch einen Termin im Bürgerbüro.