Führungszeugnisse
Viele Bürgerinnen/en werden von Ihren Arbeitgeber aufgefordert ein Führungszeugnis zu beantragen. Wenn Sie z. B. in einem privaten Unternehmen, im öffentlichen Dienst oder in einer Kita einen Arbeitsstelle beginnen usw.
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, wie gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit, gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.