Wahlen
Auf der folgenden Seite finden Sie nähere Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sowie den Aufruf für Wahlhelfer.
Der Gemeindevorstand ist das Verwaltungsorgan der Kommune. Er ist für die Vorberatung von Angelegenheiten zuständig, die in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fallen. Die Beigeordneten sind Ehrenbeamte und von der Gemeindevertretung gewählt. Der Vorsitzende des Gemeindevorstandes ist Bürgermeister Markus Röder, sein Vertreter ist der 1. Beigeordneter Florian Wehner.
Die Gemeindevertretung ist das höchste kommunale Organ der Gemeinde. Sie beschließt Angelegenheiten, die die Gemeinde betreffen. Im März 2021 wurden 31 Gemeindevertreter von den Bürgern für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ist Martin Herbst. Regelmäßig finden öffentliche Sitzungen statt.
Ausschüsse sind die sogenannten Hilfsorgane der Gemeindevertretung. Aus dem Kreise der Gemeindevertretung werden spezielle Themen in den Ausschüssen beraten, in der Regel, um die diesbezüglichen Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten.
Die Betriebskommission verwaltet den Eigenbetrieb „Gemeindewerke Hofbieber“. In den Sparten Abwasser, Wasser und Baulanderschließung werden diese für die Gemeinde Hofbieber wichtigen Themenfelder haushaltsrechtlich abgegrenzt in einem separaten Wirtschaftsplan dargestellt.
Die Ortsvorsteher sind die Vorsitzenden der jeweiligen Ortsbeiräte. In der Gemeinde Hofbieber werden sie darüber hinaus noch zu „Leitern der Außenstelle der Verwaltung“ ernannt. In diesem Ehrenbeamtenverhältnis nehmen sie weitere besondere Aufgaben in ihrem Ortsteil für die Gemeinde wahr.
Der Ortsbeirat ist ein kommunales Verwaltungsorgan, dessen Mitglieder direkt gewählt werden und die Interessen bestimmter Ortsteile vertreten. In Hofbieber gibt es 15 Ortsbeiräte.
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Auf der nachfolgenden Seite finden Sie alle Satzungen der Gemeinde Hofbieber. Eine Satzung ist eine schriftlich niedergelegte, verbindliche Bestimmung, die alles, was eine bestimmte Vereinigung von Personen betrifft, festlegt und regelt.