Schutz von Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen
Für alle Tiere, die nicht dem Rechtskreis des Jagdrechts unterliegen, gilt die Zuständigkeit des Naturschutzrechts. Wespen unterliegen dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. Um diese Tiere, einschließlich ihrer Nist- und Brutstätten, zu beschädigen oder zu zerstören, ist ein "vernünftiger Grund" notwendig. Liegt ein solcher vernünftiger Grund vor, dürfen die Tiere umgesiedelt, unter Umständen sogar vernichtet werden. Für die Prüfung, ob ein vernünftiger Grund vorliegt, ist die Untere Naturschutzbehörde beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda zuständig. Diese Behörde kann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen.