Geburten
Sie haben ein Baby bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Die standesamtliche Anmeldung der Geburt erfolgt bei unserem Standesamt, wenn Ihr Kind in Hofbieber geboren wurde.
Auf der nachfolgenden Seite finden Sie alle Ansprechpartner zu wichtigen Lebensereignissen - angefangen von Geburten, über das Heiraten, die Rente und das Lebensende.
Sie haben ein Baby bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Die standesamtliche Anmeldung der Geburt erfolgt bei unserem Standesamt, wenn Ihr Kind in Hofbieber geboren wurde.
Sie haben Ihren Lebenspartner gefunden und möchten mit diesem auch vor den Traualtar treten? Auf der nachfolgenden Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Fristen und Möglichkeiten für Ihre standesamtliche Trauung in Hofbieber.
In der Bundesrepublik Deutschland beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kommen Namensänderungen familienrechtlicher Art im Wesentlichen in Betracht:
Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am 3. auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen. Verstirbt eine Person in einer öffentlichen Anstalt oder Einrichtung (Krankenhaus, Seniorenwohnheim), so wird der Sterbefall durch die Anstalt oder Einrichtung dem Standesamt angezeigt. Die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen sind von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut zu besorgen.
Verwaltungsfachwirtin/Standesbeamtin
Abteilungsleiterin Standesamt, Ordnungsamt und Bürgerbüro