Feueranmeldung
Wer auf seinem Grundstück im Außenbereich ein Nutzfeuer oder pflanzliche Abfälle verbrennen möchte, muss dies schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Hofbieber anzeigen.
Die Anzeige ist vollständig ausgefüllt mit Gemarkung, Flurstück und Flur und unterschrieben mindestens 24 Stunden vor Beginn der Verbrennung an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben. Die Anzeige wird dann an die Leitstelle des Landkreises Fulda und an die Polizeistation Hilders weitergeleitet.
Wird die Anzeige nicht rechtzeitig gestellt, ist das Verbrennen untersagt!
Welche Auflagen muss ich beachten?
- Das Abbrennen muss beaufsichtigt werden.
- 100 m Abstand von Gebäuden und Fernstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), 50 m von allen anderen Verkehrswegen, 35 m zu sonstigen Gebäuden, 20 m von Baumgruppen und 5 m von der Grundstücksgrenze sind einzuhalten.
- Bei starkem Wind und extremer Trockenheit darf nicht verbrannt werden.
- Es muss das Feuer und die Glut beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein.
- Flächenhaftes Abbrennen ist nicht zulässig.
- Das Verbrennen ist nur im Außenbereich und nur Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr und Samstag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr zulässig.
- Das Feuer muss unter ständiger Kontrolle gehalten werden.
- Es müssen stets geeignete Löschmittel (z.B. Eimer Sand, Spaten, Wasser oder Feuerlöscher) bereitgehalten werden.
- Brandbeschleuniger dürfen nicht verwendet werden.
Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Welche Waldbrandgefahrenstufen gibt es?
Waldbrandgefahrenstufe
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Waldbrandgefahr
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1 | sehr geringe Gefahr |
2 | geringe Gefahr |
3 | mittlere Gefahr |
4 | hohe Gefahr |
5 | sehr hohe Gefahr |