Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen.

Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Ansprechpartner Bürgerbüro

Wir vereinbaren auch gerne außerhalb unserer Sprechzeiten Termine.

Angelika Trapp

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Carolin Möller

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