Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Wie ist Untersuchungsberechtigungsschein zu beantragen?
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird im Bürgerbüro Hofbieber beantragt. Bitte bringen Sie bei der Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheines Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Sie können ihn als auch den Erhebungsbogen sofort mitnehmen.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch gerne telefonisch beim Bürgerbüro beantragt werden.. Wir übersenden Ihnen im Anschluss den Untersuchungsberechtigungsschein mit dem Erhebungsbogen per Post an Ihren Hauptwohnsitz.
Was kostet mich der Untersuchungsberechtigungsschein?
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Hessen liegt, werden die Kosten der ärztlichen Untersuchung vom Land getragen, Somit ist die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines gebührenfrei.