Erschließungsbeitrag
Erschließungsbeiträge sind Beiträge für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Hofbieber (Erschließungsbeitragssatzung).
Mit der Fertigstellung einer Maßnahme entsteht die Beitragspflicht. Die Gemeinde trägt 10% des beitragsfähigen Aufwands. 90 % des umlagefähigen Aufwands wird auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Fläche verteilt und nach Nutzung und Veranlagungsfläche verteilt. Die Gemeinde kann Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags ab Beginn der Maßnahme verlangen.