Hutzelfeuer und Umweltsch(m)utz
Das Abbrennen von Hutzelfeuern ist ein schöner alter Brauch zur Vertreibung der Winterdämonen und zum Anlocken der Frühlingsboten. Traditionsgemäß ist der erste Sonntag der Fastenzeit der Hutzelsonntag, in diesem Jahr also der 09. März.
Es gilt jedoch einige rechtliche Vorgaben einzuhalten:
- Hutzelfeuer bis spätestens 28. Februar 2025 beim Ordnungsamt der Gemeinde Hofbieber anzuzeigen
- Materialien nur mit Genehmigung der für das Hutzelfeuer verantwortlichen Personen an den ortsbekannten Hutzelfeuerplätzen ablagern
- Kein Verbrennen von verbotene Materialien, die in den Hausmüll oder sogar in den Sondermüll
Gez. Vogler,
Ordnungsamt