Bebauungspläne
Bebauungspläne werden auf der Grundlage des Flächennutzungsplans für Teilbereiche der Gemeinde aufgestellt. In diesem Teilbereich (Geltungsbereich) werden konkrete Festsetzungen getroffen, in welcher Weise Grundstücke genutzt werden dürfen. Die Inhalte werden flurstücksscharf abgebildet. Der Bebauungsplan wird als Satzung von der Gemeinde beschlossen und bildet so verbindliches Ortsrecht für jeden Bürger.
Weitere Informationen über die Bauleitplanung inkl. Erklärungen zu Bebauungsplänen finden Sie hier.