Gewerbesteuer

Ihr Konto für sämtliche gemeindliche Abgaben wird in der Gemeindekasse geführt. Rückfragen zu Änderungen der Bankverbindungen, Fragen zu Abbuchungen, Zahlungsrückstände, Fälligkeiten u. ä. können mit den Mitarbeitern der Gemeindekasse geklärt werden. Im Zuge der Abwicklung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs wird die Erteilung eines SEPA-Mandats empfohlen.

Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Steuer, die Gewerbetreibende an ihre Gemeinde abführen müssen. Unter der Gewerbesteuer wird eine ertragsabhängige Besteuerung des Betriebs eines Gewerbetreibenden verstanden. Freiberufler hingegen müssen keine Gewerbesteuer zahlen.

Wie ist der Hebesatz für die Gemeinde Hofbieber?

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt bei uns zur Zeit 390%. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Messbetrag in Euro x 390% = Gewerbesteuerbetrag.

Wann muss die Gewerbesteuer gezahlt werden?

Ist die Gewerbesteuer einmal festgesetzt worden, werden in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen getätigt. Diese sind immer zur Mitte eines Quartals fällig – also zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August, zum 15. November. 

Wer ist mein Ansprechpartner zum Thema Gewerbesteuer?

Bei Fragen bezüglich der Gewerbesteuerveranlagung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter Joachim Sauerbier.

Bezüglich der Änderung von Gewerbesteuermessbeträgen und Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Finanzamt; bei Bedarf mit Unterstützung Ihres Steuerberaters/Steuerbüros.

Ansprechpartner Gewerbesteuer

Joachim Sauerbier

Abteilungsleiter Gemeindekasse/
Geschäftsführer Freibad Bieberstein

  • Überwachung und Bearbeitung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen
  • Finanzbuchhaltung 
  • Kreditbeschaffung
  • Gewerbesteuer
06657/987-1651
joachim.sauerbier@hofbieber.de