Ortsgericht

Tätigkeiten eines Ortsgerichts

Ein Ortsgericht beglaubigt Unterschriften, z.B. Löschungsbewilligungen für die Aufhebung einer Hypothek. Es beglaubigt auch Kopien, wie etwa von Zeugnissen. Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch die Gerichte an das Ortsgericht wenden. Auf deren Anforderung hat das Ortsgericht Sterbefallsanzeigen zu erstatten, über Besitzverhältnisse Auskunft zu erteilen und Nachlassinventare aufzunehmen.

Nicht selten müssen Ortsgerichte Nachlässe sichern und Wohnungen versiegeln, wenn Gefahr besteht, dass ein Erbe die Wohnung ausräumt. Sind keine Angehörigen vorhanden, so stellt das Ortsgericht Wertsachen sicher, bringt Tiere beim Nachbarn oder im Tierheim unter und wirkt schließlich bei der Aufkösung des Hausstandes mit.

Eine vielgenutzte Dienstleistung der Ortsgerichte besteht darin, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen. Die Ortsgerichte schätzen den Wert beweglicher Sachen und den von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind. In diesen Fällen ermitteln die Ortsgerichte die Höhe eingetretener Schäden.

Ortsgerichte in Hessen

Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder:

  • die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher
  • vier Ortsgerichtsschöffen

Die Besetzung richtet sich nach dem vorzunehmenden Dienstgeschäft. Beglaubigungen erledigt die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher allein (in Gemeinden mit mehreren Ortsteilen kann dazu im Einzelfall auch ein dort wohnender Ortsgerichtsschöffe ermächtigt sein), für die Nachlasssicherung ist ein Ortsgerichtsschöffe hinzuzuziehen, in Schätzungssachen werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig.

Ortsgerichte gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten der Ortsgerichte erteilen die Gemeindeverwaltungen oder die Amtsgerichte.

Wenn Sie Hilfe brauchen - 900 Ortsgerichte gibt es in Hessen.

Ansprechpartner Ortsgericht

Georg Kling

Stellvertretender
Ortsgerichtsvorsteher

0162/4804444
georg.kling@hofbieber.de