Amtliche Vergabe von Hausnummern
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Gemeinden vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Die Hausnummer gehört als Teilelement neben dem Namen der Gemeinde und dem Straßennamen zu einer vollständigen Adresse. Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, die amtlich vergebene Hausnummer an gut sichtbarer Stelle anzubringen, um ein Auffinden besonders für Rettungsdienste und Post jederzeit zu gewährleisten.
Unter welchen Umständen kann es vorkommen, dass ich meine Hausnummer ändern muss?
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Wer kontrolliert die Hausnummern?
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen?
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Baugesetzbuch (BauGB) und im hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Was kostet mich die Vergabe der amtlichen Hausnummer?
Es fallen keine Kosten an.