Amtliche Vergabe von Hausnummern

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Gemeinden vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Die Hausnummer gehört als Teilelement neben dem Namen der Gemeinde und dem Straßennamen zu einer vollständigen Adresse. Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, die amtlich vergebene Hausnummer an gut sichtbarer Stelle anzubringen, um ein Auffinden besonders für Rettungsdienste und Post jederzeit zu gewährleisten.

Unter welchen Umständen kann es vorkommen, dass ich meine Hausnummer ändern muss?

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Wer kontrolliert die Hausnummern?

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Ansprechpartner Hausnummern

Karl-Otto Henkel

Verwaltungsbeamter
Technischer Betriebsleiter Gemeindewerke Bauland

  • Bauleitplanung
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  • Denkmalschutz
  • Spiel- und Sportanlagen
06657/987-1504
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