Hunde

Aufgrund der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hofbieber entsteht die Steuerpflicht für einen im Haushalt lebenden Hund ab dem 1. des Monats, in dem das Tier im Haushalt aufgenommen wird. Bei Hunden, die der Halterin oder dem Halter durch Geburt von einer von ihr oder von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen sind, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Für Hunde, die länger als zwei Monate gepflegt, untergebracht oder auf Probe zum Anlernen gehalten werden, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.

Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen oder Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner der Steuer.

Ansprechpartner Hunde Anmeldungen

Carolin Krönung

Fachangestellte für Finanzen

  • Abfallentsorgung
  • Müllabfuhrabrechnung
  • Umweltangelegenheiten
  • Hundesteuer

 

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