Hunde

Aufgrund der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hofbieber entsteht die Steuerpflicht für einen im Haushalt lebenden Hund ab dem 1. des Monats, in dem das Tier im Haushalt aufgenommen wird. Bei Hunden, die der Halterin oder dem Halter durch Geburt von einer von ihr oder von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen sind, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Für Hunde, die länger als zwei Monate gepflegt, untergebracht oder auf Probe zum Anlernen gehalten werden, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.

Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen oder Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner der Steuer.

Welche Daten benötigen wir von Ihnen zur Anmeldung Ihres Hundes?

  • Ihren vollständigen, Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail
  • Zeitpunkt der Aufnahme des Tieres
  • Handelt es sich um einen Ersthund (einziger Hund) oder Zweit-/Dritthund etc.?
  • Wurde das Tier aus einem Tierheim übernommen? (Dazu benötigen wir eine Kopie des Übernahmevertrags)
  • Rasse (mit Angabe von Farbe und Größe)
  • Besonderheiten, die evtl. zu einer Steuerermäßigung oder -Befreiung führen

Hier finden Sie unser Formular.

Was passiert nach der Anmeldung?

Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Hundemarke, die Sie unbedingt am Halsband des Hundes anbringen sollten.

Aufgrund der eingeprägten Registriernummer kann das Tier – sollte es irgendwo aufgefunden werden – seinem/r Halter/in direkt und in der Regel ohne größere Verzögerungen zugeordnet werden.

Gleichzeitig dient dies als Nachweis, dass der Hund in unserer Gemeinde für die Hundesteuerveranlagung registriert ist.

Was passiert, wenn ich die Hundemarke verloren habe?

Sollte die eingestanzte Registriernummer schlecht lesbar werden oder droht die Marke am Halsband auszureißen, kann die Marke in der Verwaltung gegen eine neue kostenlos ausgetauscht werden.

Sofern die Hundemarke verloren ging, ist es erforderlich, dass Sie eine neue Marke in der Gemeindeverwaltung beantragen/abholen. Hierfür ist dann eine Verwaltungsgebühr von 5 € zu entrichten.

Wann ist die Hundesteuer fällig?

Die Hundesteuer wird – falls nicht anders vereinbart – jährlich zum 01.07. fällig. Gerne können Sie uns hierzu die Einzugsermächtigung erteilen.

Die Steuer beträgt jährlich:

  • für den ersten Hund 48€
  • für den zweiten Hund 72 €
  • für jeden dritten und jeden weiteren Hund 96 €

Was muss ich beachten, wenn ich einen Kampfhund halten möchte?

Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.

In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren, ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten - unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit - solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind.

Ferner sind unter anderem Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen:

  • Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
  • American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire-Bullterrier,
  • Bullterrier,
  • American Bulldog,
  • Dogo Argentino,
  • Fila Brasileiro,
  • Kangal (Karabash),
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde aus dem Ausland in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.

Für die Erlaubnis sind nachfolgende Unterlagen / Voraussetzungen erforderlich:

Die erstmalige Erlaubnis kostet 125 €, eine Verlängerung 75 €.

Welche Tipps für ein gutes Miteinander von Hundehaltern und Landwirten gibt es?

Der Hundekot kann Erreger enthalten, die zu Erkrankungen bei Mensch und Tier führen können, wie z. B. Salmonellen, Parasiten (Neospora caninum) und Hundebandwurm (Echinococcus granulosus).

Ein positiver Salmonellenbefund in einer Milchviehherde wird sich stark auf die finanzielle Lage auswirken, denn dies kann Milchliefersperren, Ausmerzungen oder Totgeburten nach sich ziehen. Hundekot macht das Futter empfindlicher für den Verderb und beeinträchtigt so die Qualität, Schmackhaftigkeit und Lagerfähigkeit des Rinderfutters.

Deshalb: Tun Sie das Beste für Ihren Hund, indem Sie konsequent entwurmen! Tun Sie das Beste für unsere Kühe, indem Sie Hundekot konsequent mitnehmen!

Gerne können Sie sich Beutel zur Entsorgung von Hundekot zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Hofbieber abholen. Bitte entsorgen Sie den vollen Hundekotbeutel  nicht in Büschen, an Zäunen oder in den Wiesen, sondern ausschließlich in den eigenen Mülltonnen.

Ansprechpartner Hunde Anmeldungen

Carolin Krönung

Fachangestellte für Finanzen

  • Abfallentsorgung
  • Müllabfuhrabrechnung
  • Umweltangelegenheiten
  • Hundesteuer

 

06657/987-1653
carolin.kroenung@hofbieber.de