Rechtzeitig die Gültigkeit der Ausweise prüfen

Rechtzeitig die Gültigkeit der Ausweise prüfen

Die Sommerferien stehen vor der Tür – und damit die Saison, in der viele Familien mit ihren Kindern in den Urlaub fahren werden. Höchste Zeit also, die Gültigkeit der Reisedokumente zu prüfen. Denn für den Urlaub sind gültige Ausweispapiere ein Muss.

Sofern das Reiseziel im Ausland liegt, wird gegebenenfalls ein elektronischer Reisepass benötigt (Kosten 70 Euro bei Personen über 24 Jahren; und 37,50 Euro bei Personen unter 24 Jahren). Wird ein Personalausweis benötigt, liegen die Kosten bei 37 Euro (über 24 Jahren) beziehungsweise 22,80 Euro (unter 24 Jahren).

Die Gültigkeit der Ausweisdokumente liegt bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, bei zehn Jahren. Unter 24 Jahren liegt die Gültigkeit bei sechs Jahren.

 

Wichtiger Hinweis:

Bitte informieren Sie sich vorab, welche Ausweisdokumente Sie für Ihr jeweiliges Reiseland benötigen. (www.auswaertigesamt.de)

Falls Sie vor den Sommerferien noch Ihre Ausweisdokumente bzw. Reisepass oder Personalausweis beantragen möchten, können Sie im Bürgerbüro während den Öffnungszeiten montags bis freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr vorbeikommen oder außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Terminvereinbarung 06657/ 987 1302

Bearbeitungszeiten von Personalausweisen und Reisepässen liegt zurzeit bei sechs Wochen.

Besonderheit bei Kindern: Wer mit Kindern wegfährt, muss einiges beachten. Auch Kleinkinder benötigen für Reisen ins Ausland ein Ausweisdokument. Wie bereits viele mitbekommen haben, ist es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich, Kinderreisepässe zu beantragen.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.

Nunmehr benötigen alle Kinder einen Personalausweis oder Reisepass. Die Auswahl ist natürlich vom jeweiligen Reiseland abhängig. Die Ausweispflicht innerhalb Deutschlands besteht weiterhin erst ab einem Alter von 16 Jahren.

Welche Unterlagen benötige Sie zur Beantragung Ausweises für ein Kind

Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderreisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität des Minderjährigen.
           

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
  • Für die Ausstellung eines Personalausweises/Reisepass sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Hofbieber (www.hofbieber.de) im Bereich Digitales Rathaus.
  • Es sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss). Nach Vollendung des 6. Lebensjahres muss das Kind die Fingerabdrücke für den Ausweis abgeben, nach Vollendung des 10. Lebensjahr muss das Kind den Ausweis unterschreiben.