Aktuelles

Wasserzähler vor Frosteinwirkung schützen

Wie in jedem Jahr wollen wir mit Beginn der kalten Jahreszeit alle Grundstückseigentümer bitten, zu überprüfen, ob die Haupt- oder Nebenwasserzähler auf den Grundstücken gegen Frosteinwirkungen gemäß § 10 der Wasserversorgungssatzung (WVS) ausreichend geschützt sind.

Bei bewohnten Häusern, in denen die Wasserzähler im Kellergeschoss angebracht sind, ist dieser Schutz normalerweise gegeben. Wir erleben es aber immer wieder, dass Wasserzähler in Rohbauten oder aber außenliegende Wasserzähler (z.B. Gartenwasserzähler) im Winter auffrieren, wenn sie nicht ausreichend gegen Frost geschützt sind.

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Aktuelles zum Corona-Virus

Hier finden Sie alle Informationen zum Cornoa-Virus, welche die Gemeinde Hofbieber betreffen.

  • Aktuelle Informationen zu den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie
  • Wertstoffhof Hofbieber
  • Abfallentsorgung aus Corona-Quarantänehaushalten
  • Einkaufsservice
  • Wissenswertes zum Virus
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Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

Für diejenigen Leistungen der Gemeinde, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte.

Für die Wasserlieferungen ergibt sich danach anstatt einem Entgelt/Wassergebühr von 2,58 Euro (brutto) je Kubikmeter ein Entgelt/Wassergebühr von 2,54 € Euro (brutto) je Kubikmeter. Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung durch die Gemeindevertretung, die derzeit vorbereitet wird.

Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.

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