Wasserzähler vor Frosteinwirkung schützen
Wie in jedem Jahr wollen wir mit Beginn der kalten Jahreszeit alle Grundstückseigentümer bitten, zu überprüfen, ob die Haupt- oder Nebenwasserzähler auf den Grundstücken gegen Frosteinwirkungen gemäß § 10 der Wasserversorgungssatzung (WVS) ausreichend geschützt sind.
Bei bewohnten Häusern, in denen die Wasserzähler im Kellergeschoss angebracht sind, ist dieser Schutz normalerweise gegeben. Wir erleben es aber immer wieder, dass Wasserzähler in Rohbauten oder aber außenliegende Wasserzähler (z.B. Gartenwasserzähler) im Winter auffrieren, wenn sie nicht ausreichend gegen Frost geschützt sind.