Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise rund um die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hofbieber in Hinblick auf die Corona-Pandemie.
Bundesnotbremse
Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Am Freitag, 23. April, ist die Neuregelung in Kraft getreten. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von über 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, bundeseinheitliche Maßnahmen.
Notbetreuung (bei einer Inzidenz über 165):
Grundsätzlich sieht § 28b IfSG vor, dass bei anhaltend hohen 7-Tage-Inzidenzen ab 165 eine Präsenzbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege untersagt ist. Jedoch ist das Betreuungsangebot für die Notbetreuung zugelassen.
Die Hessische Landesregierung hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und für die Notbetreuung einheitliche Anspruchsvoraussetzungen definiert.
Der Anspruch auf Notbetreuung definiert sich im Kern wie folgt:
- Alleinerziehende
- beide sorgeberechtige Elternteile sind erwerbstätig oder gehen einem Studium nach
- angeordnete Betreuung durch das Jugendamt
- Integrationsmaßnahmen
- individuelle Härtefälle
Für den Fall, dass Sie eine Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, weil beide sorgeberechtigten Elternteile ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen, ist eine Bescheinigung vorzulegen. Nutzen Sie hierfür gerne die verlinkte Arbeitgeberbescheinigung. Wir bitten Sie, die Arbeitgeberbescheinigung oder Ihre Immatrikulationsbescheinigung rechtzeitig bei den Einrichtungsleitungen vorzulegen.
(Eingeschränkter) Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen (bei einer Inzidenz von 101-165):
Die Regelungen der sogenannten Bundesnotbremse bleiben unbeschadet dessen in Kraft, so dass die Änderung unmittelbare Auswirkungen nur auf diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte hat, in denen keine Notbetreuung gemäß § 28b IfSG i.V.m. § 2 Abs. 4 EinrichtungsschutzVO stattfindet.
Es gilt der Appell, Kinder möglichst zu Hause zu betreuen und die Betreuung nur in besonderen Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch zu nehmen.
Der Bustransport der Gemeinde Hofbieber wird im Rahmen der Bundesnotbremse nicht angeboten.
Hier finden Sie alle wichtigen Links zur Bundesnotbremse:
- Nachweis über die Nicht-Inanspruchnahme von KiTa-Betreuung bei Beantragung von Kinderkrankengeld
- Antrag auf Freistellung der KiTa-Gebühren für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
- Öffentlicher Eltern-Fachkräfte-Brief
Landesregelung
Aktuell: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen (bei einer Inzidenz unter 100):
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat mitgeteilt, dass der Appell der Landesregierung, Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, nicht mehr gilt.
Ab einer Inzidenz unter 100 mindestens 5 Werktage in Folge, soll wieder jedes Kind in Hessen Zugang zu einem Angebot der Kindertagesbetreuung haben.
Weiterhin ist jedoch an der Betreuung in konstanten Gruppen und der Maskenpflicht für Kita-Personal auch im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit wenig Personalwechsel zwischen den Gruppen festzuhalten.
Dadurch kann es zu Einschränkungen im Betreuungsangebot kommen, wenn die personellen oder räumlichen Bedingungen in der Kindertagesstätte es nicht anders zulassen.
Der Bustransport der Gemeinde Hofbieber wird angeboten.
Hier finden Sie alle wichtigen Links zur Landesregelung: