Herstellung/Änderung eines Trinkwasseranschlusses
Der Eigenbetrieb der Gemeindewerke Hofbieber bestimmt Art und Lage des Anschlusses an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage, Führung und lichte Weite der Trinkwasseranschlussleitung nach den Verhältnissen des einzelnen Grundstückes. Für die Verlegung der Trinkwasseranschlussleitung berechnet der Eigenbetrieb der Gemeindewerke Hofbieber den tatsächlich entstandenen Aufwand sowie die satzungsmäßigen Genehmigungs- und Abnahmegebühren. Der Eigenbetrieb der Gemeindewerke Hofbieber kann mit der Anschlussgenehmigung Auflagen fordern.
Die Antragsannahme bedarf der schriftlichen Bestätigung des Eigenbetriebes der Gemeindewerke Hofbieber. Anderweitige Vereinbarungen müssen in schriftlicher Form ausdrücklich bestätigt werden. Eine nachträgliche Überbauung sowie Veränderungen an der Überdeckung der Hausanschlüsse ist nicht statthaft.
Wer ohne Genehmigung selbst oder durch Dritte einen Grundstücksanschluss herstellt, erneuert, verändert, beseitigt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig gemäß der Wasserversorgungssatzung § 36 und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.