Zahlungserinnerung - Gemeindliche Abgaben IV. Quartal 2024

Zahlungserinnerung - Gemeindliche Abgaben IV. Quartal 2024

Gemeindliche Abgaben IV. Quartal 2024

Am 15. November 2024 werden folgende gemeindlichen Abgaben für das IV. Quartal 2024 fällig:

Gemeinde Hofbieber

 

  • Grundbesitzabgaben

            (Grundsteuern A und B, Abfallgebühren)                     

  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung

                                                                                                   

Eigenbetrieb Gemeindewerke Hofbieber

 

  • Wasser- und Abwassergebühren

Alle Steuerpflichtigen, die noch kein SEPA-Mandat erteilt haben und die Steuern und Abgaben noch durch manuelle Überweisungen zahlen, müssen bei ihren Zahlungen – unbedingt nach „Gemeinde Hofbieber“ und „Eigenbetrieb Gemeindewerke“ getrennt - nachfolgend aufgeführte Bankverbindungen berücksichtigen:

Gemeinde Hofbieber
(Gewerbe-, Hunde-, Grundsteuer u. Abfallgebühren):
Angabe des Kassenzeichens z.B. Grundsteuer/Abfall 1*****-1000-00*

Zahlung auf eines der folgenden Konten:

Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg e.G.

IBAN: DE04 5306 2350 0000 0006 47 BIC: GENODEF1PBG

Sparkasse Fulda

IBAN: DE54 5305 0180 0025 0000 16 BIC: HELADEF1FDS

VR-Bank NordRhön

IBAN: DE84 53061230 0000 5024 21 BIC: GENODEF1HUE

Eigenbetrieb Gemeindewerke Hofbieber
(Wasser- u. Abwassergebühren):

Angabe des Kassenzeichens Wasser-/Abwasser                    1*****-7000-00*

Zahlung auf eines der folgenden Konten:

Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg e.G.

IBAN: DE92 5306 2350 0000 0447 50 BIC: GENODEF1PBG

Sparkasse Fulda

IBAN: DE03 5305 0180 0025 0042 32 BIC: HELADEF1FDS

Bitte geben Sie bei Überweisungen das neue Kassenzeichen (siehe Abgabenbescheid oben rechts, schwarzer Rahmen) an.
Sie erleichtern uns die korrekte Zuordnung.

Um die Verwaltungsabläufe zu optimieren, wird die Erteilung eines SEPA-Mandates (Einzugsermächtigung) für die Gemeinde und den Eigenbetrieb Gemeindewerke empfohlen.