Verhaltensempfehlungen für Hundehalter
In letzter Zeit gehen beim Ordnungsamt der Gemeinde wiederholt Beschwerden über freilaufende und streunende Hunde ein.
Besonders Kinder - aber auch Erwachsene - empfinden es als oftmals bedrohlich und gefährlich, wenn sie einem freilaufenden Hund begegnen. Sie reagieren dann meist ängstlich und hektisch, wodurch es dann leicht zu einer Gefahrensituation kommen kann. Es kann nie ausgeschlossen werden, dass ein unbeaufsichtigter Hund Passanten anfällt und beißt, auch wenn die Hundehalter der Meinung sind, ihr Hund sei harmlos.
Gemäß § 9 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Hofbieber sind Hunde in den zusammenhängend bebauten Teile der Gemeinde an der Leine zu führen. Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden.
Die Grundproblematik ist in der letzten Sitzung der Leiter der Außenstellen der Verwaltung (Ortsvorsteher) der Gemeinde Hofbieber erörtert worden. Es besteht Einigkeit im Gremium, dass alle Bürgerinnen und Bürger zur Mitwirkung aufgefordert sind.
Um aber nicht zu solchen behördlichen Zwangsmaßnahmen greifen zu müssen, werden alle Hundehalter gebeten folgende Verhaltensempfehlungen zu beachten:
- Respektieren Sie, dass nicht jeder Mensch ein Hundefreund ist, und versuchen Sie nicht, Ihre Tierliebe anderen Menschen mit Sätzen wie „Der macht doch nichts“ oder gar „Bleiben Sie ruhig stehen, dann beisst er nicht“ aufzuzwingen.
- Akzeptieren Sie, dass es Menschen gibt, die vor Hunden Angst haben
- Haben Sie Verständnis für ordnungsrechtliche Maßnahmen. Die Hundeverordnung dient dem Schutz Ihrer Mitbürger und seriöser Hundehalter
- Signalisieren Sie durch richtiges Handeln, dass Ihr Hund ihnen gehorcht. Lassen Sie ihn nur dann frei laufen, wenn dadurch keine anderen Menschen oder Tiere belästigt werden.
- Leisten Sie Ihren Beitrag zu einem positiven Bild der Hundehaltung durch ein rücksichtsvolles und vorbildliches Auftreten in der Öffentlichkeit.
- Rufen Sie Ihren Hund zu sich und leinen ihn gegebenenfalls an, wenn Ihnen andere Menschen begegnen. Dies gilt insbesondere bei Kindern, Joggern, Radfahrern oder Menschen, die Tiere mitführen.
- Weisen Sie andere Hundehalter auf ein von Ihnen festgestelltes Fehlverhalten hin. Appellieren Sie an die Solidarität der Hundebesitzer.
- Kaufen Sie Ihren Hund nur von einem seriösen Züchter, der Gewähr dafür bietet, dass das Tier artgerecht gehalten wurde und genügend Kontakt zu Menschen und Artgenossen hatte.
- Nutzen Sie die Möglichkeiten der dem VDH(Verband für das Deutsche Hundeswesen e. V., www.vdh.de) angeschlossenen Hundevereine zur Erziehung Ihres Hundes (Welpenschule, Begleithundeausbildung, etc.)