Überprüfung der Hundehalter

Überprüfung der Hundehalter

In den nächsten Wochen erfolgt in allen Ortsteilen unserer Gemeinde die Überprüfung der Hundehalter bezüglich der notwendigen Hundesteuerveranlagung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass lt. §3 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hofbieber die Steuerpflicht ab dem 1. des Monats entsteht, in dem der Hund in einem Haushalt aufgenommen wird.
Bei Hunden, die der Halterin oder dem Halter durch Geburt von einer von ihr oder von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen sind, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Für Hunde, die länger als zwei Monate gepflegt, untergebracht oder auf Probe zum Anlernen gehalten werden, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet ist.

Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen oder Haltern gemeinsam gehalten.

Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner der Steuer.

Sofern sich Fragen hierzu ergeben, wenden Sie sich bitte in der Gemeindeverwaltung Hofbieber an Frau Carolin Krönung, Telefon 0 66 57/9 87-1653

(Di.-Fr. von 8:30 – 13:30 Uhr).