Steuererklärungsvordrucke nur noch auf Anfrage erhältlich
Im Zuge des digitalen Wandels und auf Initiative der hessischen Steuerverwaltung ändert sich ab dem Jahr 2025 die Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken. Diese werden künftig nicht mehr in den Verwaltungsstellen der Kommunen zur Abholung bereitgehalten. Ziel der Maßnahme ist es, die elektronische Abgabe von Steuererklärungen weiter zu fördern und die Verwaltungsprozesse zu vereinheitlichen.
Wer seine Steuererklärung für die Kalenderjahr 2024 fortfolgende einreichen möchte, hat diese Optionen:
- Digitale Abgabe über das Online-Portal Elster
Bürgerinnen und Bürger können ihre Steuererklärung bequem und sicher über das Online-Portal Elster einreichen. Hierfür ist eine Registrierung unter www.elster.de erforderlich. - Selbstausdruck von Formularen
Die benötigten Steuerformulare stehen zum Download und Ausdruck unter www.verwaltungsportal.hessen.de/information/steuervordrucke zur Verfügung. So können Sie Ihre Steuererklärung auch weiterhin in Papierform einreichen. - Anforderung der Unterlagen
Wer die Formulare nicht selbst ausdrucken möchte, kann diese direkt beim Finanzamt anfordern – entweder online über das digitale Finanzamt Hessen unter www.finanzamt.hessen.de/kontaktformular oder telefonisch beim Finanzamt Fulda unter 0661 / 9610 0. Die Unterlagen werden anschließend postalisch zugesandt. - Abholung beim Finanzamt Fulda
Auch wenn die Abgabe über die Kommunen entfällt, können Steuerpflichtige die Vordrucke weiterhin persönlich im Eingangsbereich des Finanzamts Fulda während den Öffnungszeiten abholen:
Finanzamt Fulda
Gerbergasse 19, 36037 Fulda
Diese Änderungen sollen dazu beitragen, die Verwaltungsabläufe weiterzuentwickeln und den Zugang zu digitalen Angeboten zu erweitern. Steuerpflichtige sind eingeladen, sich über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und die für sie passende Option zu wählen.