Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
Für diejenigen Leistungen der Gemeinde, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte.
Für die Wasserlieferungen ergibt sich danach anstatt einem Entgelt/Wassergebühr von 2,58 Euro (brutto) je Kubikmeter ein Entgelt/Wassergebühr von 2,54 € Euro (brutto) je Kubikmeter. Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung durch die Gemeindevertretung, die derzeit vorbereitet wird.
Das Bundesministerium der Finanzen teilt aktuell mit, dass die Steuer mit Ende des Ablesezeitraums entsteht, dies mit dem zu diesem Zeitpunkt (31.12.2020) gültigen Steuersatz von 5 % (anstatt 7 %) für den gesamten Ablesezeitraum Januar bis Dezember 2020. Dies bedeutet, dass die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab 01.07.2020 für die Endverbraucher im Bereich Wasser für das gesamte Jahr 2020 Wirkung entfalten wird.
Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert.
Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.