Hutzelfeuer und Umweltsch(m)utz

Hutzelfeuer und Umweltsch(m)utz

Das Abbrennen von Hutzelfeuern ist ein schöner alter Brauch zur Vertreibung der Winterdämonen und zum Anlocken der Frühlingsboten. Traditionsgemäß ist der erste Sonntag der Fastenzeit der Hutzelsonntag, in diesem Jahr also der 09. März.

 

Das Hutzelfeuer wird meist von Vereinen, den Jugendfeuerwehren oder anderen Jugendgruppen aufgebaut und nach Einbruch der Dunkelheit abgebrannt. Zum Aufbau des Hutzelfeuers werden Ende Januar die alten Weihnachtsbäume eingesammelt und zusammen mit weiterem Gestrüpp und Ästen aufgeschichtet.

Leider musste in den letzten Jahren immer wieder festgestellt werden, dass nicht nur pflanzliche Abfälle auf dem Hutzelhaufen gelandet sind, sondern auch verbotene Materialien, die in den Hausmüll oder sogar in den Sondermüll gehören! Kurz vor dem Anzünden wird dann hier und da noch eimerweise Altöl, Diesel oder Benzin darüber gegossen. Abgesehen von möglichen Verpuffungen beim Anzünden des Feuers versickern diese Flüssigkeiten im Erdreich und verseuchen das Grundwasser. Wochenlang liegen noch unbrennbare Überbleibsel wie Drahtgeflecht, Felgen, Fässer und Kanister in der Landschaft oder werden überhaupt nicht beseitigt.

Derartige Vorkommnisse sind Umweltverschmutzungen und verstoßen eindeutig gegen Vorschriften des Abfallrechts. Wenn dieser alte Brauch nicht durch die Unvernunft der Beteiligten ein Ende finden soll, müssen die Verantwortlichen für die Hutzelfeuer einige wenige Hinweise beachten:

 

Folgende Gegenstände/Materialien gehören NICHT auf den Hutzelhaufen:

-        Altreifen,

-        Kunststoffe,

-        Matratzen und Möbelstücke,

-        sonstiger Sperrmüll,

-        behandeltes Holz,

-        Altöl, Chemikalien und

-        alles, was starken Rauch oder Qualm verursacht!

In diesem Zusammenhang bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, Materialien nur mit Genehmigung der für das Hutzelfeuer verantwortlichen Personen an den ortsbekannten Hutzelfeuerplätzen abzulagern.

 

In den vergangenen Jahren ist es im Landkreis Fulda sogar zu Unfällen im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Hutzelfeuern gekommen. Dabei haben sich einzelne Personen starke Verbrennungen zugezogen. Damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen, sind die nachfolgenden Hinweise unbedingt zu beachten:

 -        Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.

-        Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material - die Anwohner und Besucher werden es Ihnen danken.

-        Die Lage der Feuerstelle und die Windstärke müssen ein risikoloses Abbrennen des Hutzelfeuers ermöglichen. Das Feuer sollte auch nicht in der Nähe von Hecken, Böschungen und einzelnstehenden Bäumen angesteckt werden. Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen: mindestens 50 Meter; zu Straßen: mindestens 100 Meter.

-        Bei starkem Wind oder Gefährdung oder Belästigung ist das Feuer zu löschen.

-        Damit kein "flammendes Inferno" verursacht wird, sind vermeintliche "Starthilfen" wie Benzin oder Diesel tabu.

-        Da Strohballen sich allein schon durch Hitzebestrahlung entzünden können, sind sie als Sitzgelegenheit nicht geeignet.

-        Ein offenes Feuer ist für Kinder besonders faszinierend. Deshalb dürfen Kinder nicht aus den Augen gelassen werden.

-        Kleinere Verbrennungen sind sofort mit Leitungswasser zu kühlen (Temperatur zwischen 10 und 20 Grad) – maximal zehn Minuten. Bei größeren Verletzungen sollte sofort der Notarzt gerufen werden.

 

Vergessen Sie nicht, Ihr Hutzelfeuer bis spätestens 28. Februar 2025 beim Ordnungsamt der Gemeinde Hofbieber anzuzeigen - Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist. In der Anzeige des Hutzelfeuers sind mindestens zwei zuverlässige Aufsichtspersonen zu benennen.

Sind Sie unsicher ob der Hutzelfeuerplatz geeignet ist, melden Sie sich bitte beim Ordnungsamt (Frau Vogler 06657/9871301), damit eine Prüfung des Abbrennplatzes vorgenommen werden kann.

Durch die Beachtung dieser Hinweise erhalten wir die schöne Tradition des Hutzelfeuers, ohne unserer Umwelt, uns und der Natur Schaden zuzufügen.

 

Gez. Vogler,

Ordnungsamt