Gesetzesänderung für Passfotos ab 2025
Ab dem 01. Mai 2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.
Passfotos können künftig nur noch digital erstellt werden. Das heißt, dass Papierpassbilder für Reisepässe, Personalausweise etc. nicht mehr zulässig sind.
Die digitalen Fotos können in den Bürgerbüros gemacht werden. Die Kommunen bekommen zu diesem Zweck ein Aufnahmegerät von der Bundesdruckerei. Auch entsprechend registrierte Fotografen können ab Mai 2025 weiterhin Passbilder erstellen. Das Passfoto wird dabei vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
Aktuell ist das Lichtbildaufnahmegerät der Bundesdruckerei in der Gemeindeverwaltung Hofbieber noch nicht eingetroffen. Die Bundesdruckerei hat der Gemeinde Hofbieber auch noch keine Liefertermin genannt.
Übergangsfrist
Es wird eine Übergangsfrist geben – danach ist es bis maximal Ende Juli 2025 möglich, noch Papierfotos zu verwenden. Diese Übergangsfrist gilt aber nur solang bis die Gemeinde Hofbieber das Lichtbildaufnahmegerät der Bundesdruckerei erhalten hat.
Weitere Informationen hierzu werden wir im Blickpunkt Hofbieber und auf der Homepage der Gemeinde Hofbieber (www.hofbieber.de) veröffentlichen.
Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, können Sie sich auch an Frau Trapp (Tel. 06657/9871302 oder per E-mail: