Bundestagswahl 2025 - Jede Stimme zählt!

Bundestagswahl 2025 - Jede Stimme zählt!

Alle Wahlberechtigten werden dazu aufgerufen, Ihr Wahlrecht bei der Bundestagswahl 2025 zu nutzen. Geben Sie Ihre Stimme vor Ort in Ihrem Wahllokal oder per Briefwahl ab.

 

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl wird allerdings darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten!

 

Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 03.02.2025 versandt werden

 

Wie und wo kann ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

  • persönlich: Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist durch Vorsprache in der Gemeindeverwaltung Hofbieber möglich.
  • schriftlich: Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Bitte beachten Sie hier die zu berücksichtigenden Zustellungszeiten durch die Post!
    Die Schriftform gilt auch für Fax oder E-Mail (formlos). Bitte geben Sie hierbei Ihren vollständigen Namen, Anschrift sowie Geburtsdatum an.
  • online (Online-Wahlscheinantrag) oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
    Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf www.hofbieber.de zu beantragen.
    oder Sie scannen den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Anträge für Andere stellen
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Beantragung ist in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich möglich.

Welche Unterlagen enthält der Wahlbrief? 

  • einen Wahlschein
  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau)
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss
  • ein ausführliches Merkblatt zur Briefwahl, die alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch Bilder erläutert

Wie kann ich wählen, wenn meine Briefwahlunterlagen nicht angekommen oder verloren gegangen sind? 

  • Sollten Sie die Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, setzen Sie sich mit der Gemeindeverwaltung Hofbieber in Verbindung! Bis Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr können die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden.

 

Wie funktioniert die Briefwahl?

  • Eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen.
  • Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.
  • Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift versehen.
  • Den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
  • Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und innerhalb Deutschlands unfrankiert in die Post geben oder bei der Gemeinde Hofbieber direkt abgeben.

 

Sie haben noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Hofbieber,

Lioba Vogler, Telefon 06657/9871301, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

gez. Lioba Vogler
Gemeindewahlleiterin