Antrag Sperrzeitverkürzung im Gaststättengewerbe
seit einiger Zeit ist neben der vorübergehenden Anzeige des Betriebs eines Gaststättengewerbe gemäß § 6 HGastG auch eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen. Gemäß Gaststättengesetz beginnt die Sperrzeit um 24.00 Uhr. Für Veranstaltungen nach 24.00 Uhr ist eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen. Beide Anträge können auf einem Antragsformular gestellt werden. Der entsprechende Vordruck ist auf unserer Internetseite angepasst worden. Der Antrag sollte spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeinde Hofbieber eingereicht werden.
Was ändert sich ab 01.01.2024 für die Antragsteller?
Die Antragsteller müssen weiterhin nur ein einziges Formular ausfüllen und bei der Gemeinde einreichen.
Durch die Gemeinde sind dann verschiedene Bescheide auszustellen. Hier ist erstens der Eingang der Veranstaltung zu bestätigen, die Gebühr hierfür beträgt pro Antrag 36,00 Euro (wie bisher).
Ein zweiter Bescheid ist auszustellen (Bewilligung oder Ablehnung), wenn eine Sperrzeitverkürzung ab 24.00 Uhr bis maximal 2.00 Uhr verkürzt werden soll. Die Gebühr für die Sperrzeitverkürzung beträgt 122,00 Euro.
Mehr Infos sowie das Antragsformular finden Sie hier. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ordnungsamt der Gemeinde Hofbieber