Anordnung und Durchführung von Brandsicherheitsdiensten

Anordnung und Durchführung von Brandsicherheitsdiensten

Das Ordnungsamt der Gemeinde möchte alle Veranstalter zu Beginn der Fastnachtzeit nochmals besonders auf die Verpflichtung zur rechtzeitigen Anmeldung von Veranstaltung, bei denen ein Brandsicherheitsdienst erforderlich ist, hinweisen.

Gemäß § 17 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) kann für Veranstaltungen, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre, ein Brandsicherheitsdienst angeordnet werden.

Ein Brandsicherheitsdienst ist immer dann erforderlich, wenn bei Veranstaltungen in den Dorfgemeinschaftshäusern oder anderen Versammlungsstätten bestimmte Besuchergrenzen überschritten werden. Diese Besuchergrenzen wurden in der Richtlinie über die Anordnung und Durchführung von Brandsicherheitsdienst von der Gemeinde und der Feuerwehr festgelegt. Die für die einzelnen Versammlungsstätten maßgeblichen Besucherzahlen können beim Ordnungsamt der Gemeinde Hofbieber (Frau Vogler, Tel 06657/9871301 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) erfragt werden.

Der Veranstalter ist verpflichtet entsprechende Veranstaltungen spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin beim Ordnungsamt anzuzeigen. Wird die Veranstaltung nicht rechtzeitig angemeldet, kann die Gemeinde ein Ordnungsgeld von bis zu 50,00 € festsetzen.

Gez. Vogler

Ordnungsamt