Aktuelles zum Corona-Virus
Aktuelle Informationen zu den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie
Die Corona-Krise beschäftigt uns in allen Lebenslagen. Besonders die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen ist ein sensibles Thema, mit welchem wir uns während der Pandemie intensiv auseinandersetzen.
Eine wichtige Entscheidung hat die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung am 28.05.2020 bezüglich dem Verfahren der Kita-Gebühren beschlossen. Zur Vermeidung sozialer und finanzieller Härten für die Eltern, werden nun alle Familien auf Antrag von den Kita-Gebühren für die Monate April und Mai 2020 von der Gemeinde Hofbieber freigestellt.
Um die Rückerstattung der Kita-Gebühren zu erhalten, nutzen Sie bitte das Antragsformular. Dieses finden Sie hier auf unserer Homepage. Wir hoffen, dass Sie hiermit etwas Entspannung erfahren in dieser noch immer sehr eingeschränkten Zeit.
Die Beförderungskosten entfallen ab April 2020, solange der Kindergartenbus nicht im Einsatz ist. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Regelungen eine kleine Erleichterung zu verschaffen.
Zudem möchten wir die Gelegenheit nutzen, Ihnen hiermit einige Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb in unseren Kindertageseinrichtungen ab dem 8. Juni 2020 mitzuteilen.
Vor dem Hintergrund der kurzfristigen Veröffentlichung der Hygieneempfehlung und der Verordnung des Landes Hessen vom 26.05.2020 entwickeln wir in Zusammenarbeit mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Konzept für den eingeschränkten Regelbetrieb ab Juni 2020. Unser Ziel ist es, möglichst vielen Kindern eine Betreuung in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen.
An dieser Stelle weisen wir Sie jedoch eindringlich darauf hin, dass mit der Ausweitung des Betreuungskonzeptes auch das Risiko einer Corona-Ansteckung steigt. Wir appellieren deshalb um einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Situation zum Wohle aller!
Ab Dienstag, den 2. Juni 2020 wird weiterhin vorrangig die Notbetreuung abgedeckt. In Anspruch genommen werden kann diese nur von Kindern, deren Erziehungsberechtigte die in der Verordnung genannten Voraussetzungen (siehe Merkblatt) erfüllen. Die entsprechende Erklärung finden Sie hier.
Da wir uns noch in der Pandemie befinden, handelt es sich um ein eingeschränktes Betreuungsangebot. Dieses wird derzeit als „eingeschränkter Regelbetrieb“ definiert. Alle Kinder, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, finden hier eine Bedarfsabfrage. Bitte geben Sie dieses ausgefüllte Formular bis spätestens 3. Juni 2020 in der Kindertageseinrichtung ab. Für eine zielgerichtete Planung können wir später abgegebene Formulare leider nicht mehr berücksichtigen.
Bei Rückfragen zum eingeschränkten Regelbetrieb, wenden Sie sich gerne an Frau Birkenbach, Tel. 06657 987-114 oder an die jeweilige Kindertageseinrichtung.
Sobald die Betreuungstage für Ihr Kind feststehen, werden Sie von Ihrer Kindertageseinrichtung benachrichtigt.
Alle Kita-Formulare im Überblick:
-> Merkblatt Vorraussetzungen der Kinderbetreuung im Notfallbetrieb; Stand: 08.05.2020
-> Erklärung zur "Kinderbetreuung im Notbetrieb"
-> Antrag auf Freistellung der Kita-Gebühren für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
Wertstoffhof Hofbieber öffnet unter Auflagen
Um Sie und unsere Mitarbeiter zu schützen, gelten ab sofort für den Wertstoffhof besondere Benutzungsbedingungen.
Bitte tragen Sie zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiter bei der Anlieferung eine Schutzmaske!
Um die Entsorgung von Abfällen und Grünschnitt über den Wertstoffhof zu ermöglichen, sind folgend Einschränkungen bei der Abwicklung einzuhalten:
1. Liefern Sie bitte Abfälle nur dann an, wenn dies unbedingt notwendig ist.
2. Um die Sicherheitsregeln zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus einhalten zu können, muss die Anzahl der Anlieferer, die sich gleichzeitig auf dem Wertstoffhof befinden dürfen, begrenzt werden. Dies wird zu Wartezeiten führen. Respektieren Sie hierzu die Anweisungen des Personals und bleiben Sie während der Wartezeit im Fahrzeug sitzen. Fahren Sie keinesfalls in den Wertstoffhof ein ohne dass Sie dazu aufgefordert werden.
3. Liefern Sie wenn möglich alleine an, verzichten Sie auf die Mitnahme von Begleitpersonen.
4. Verlassen Sie nach der Entladung unverzüglich den Wertstoffhof, damit die Wartezeiten für andere nicht unnötig verlängert werden.
5. Das Kontrollpersonal darf Ihnen bei der Entladung nur helfen, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind.
6. Achten Sie auf den notwendigen Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Anlieferern und dem Kontrollpersonal.
7. Wegen der hohen Nachfrage kann es zu Engpässen bei der Annahme von Abfällen kommen. Wenn die vorhandenen Kapazitäten erschöpft sind, können wir keine Anlieferungen mehr annehmen, sondern müssen Anlieferer unter Umständen zurückweisen.
Abfallentsorgung aus Corona-Quarantänehaushalten
Für die Dauer der Quarantäne gelten besondere Vorgaben für die Entsorgung der in den betroffenen Haushalten anfallenden Abfälle.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bittet die folgenden Regeln beim Umgang mit Abfällen aus Quarantänehaushalten strikt einzuhalten:
- Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen.
- Die Abfallsäcke/-beutel sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen und dann in die Restmülltonne zu geben. Sie dürfen nicht neben die Mülltonne gestellt werden.
- Für getrennt gesammelte Abfälle (Altpapier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen / Säcke gegeben werden.
- Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.
Die Einhaltung dieser Regeln ist aus Sicht des Ministeriums zur Eindämmung der Coronaverbreitung unumgänglich. Wir bitten deshalb alle betroffenen Haushalte eindringlich, diese Regelungen zu beachten!
Einkaufsservice
ab sofort bietet der Bürgerbus einen Einkaufservice für alle Bürger, die in Quarantäne sind oder mobilitätseingeschränkt, bzw. zu der Gruppe der Risikopatienten gehören, an.
Ein Bürgerbusfahrer kommt dann zu diesen Personen an die Haustür, holt eine Tasche, den Einkaufszettel und Geld ab und besorgt die benötigten Lebensmittel.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die diesen Service benötigen, rufen bitte im Bürgerbusbüro an, Tel. 06657-987555, und hinterlassen ihren Namen und die Telefonnummer auf dem AB. Frau Hagemann ruft zurück und bespricht alles Weitere. Auch per Mail unter
Wissenswertes zum Virus:
-> Aktuellste Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus (gültig ab 07.05.2020)
-> Trinkwasser und Coronavirus