Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
Bevor die ersten Schneefälle kommen – Informationen zu den Pflichten der Anlieger und Grundstückseigentümer im Winter.
In der Gemeinde Hofbieber ist das Reinigen und Schneeräumen der Gehwege durch die „Satzung über die Straßenreinigung vom 07. April 2000“ verbindlich geregelt. Gleichzeitig wird mit der Satzung die Verpflichtung zum Reinigen und Schneeräumen auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen. Hierauf möchte das Ordnungsamt im Hinblick auf die einsetzenden Schneefälle hinweisen.